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Feuerwerk - das ganze Jahr vor Ort
#Direktshop Dresden
Meschwitzstraße 9, 01099 Dresden
Einkaufen vor Ort mit Termin möglich nach Vereinbarung:
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rund um Feuerwerk, Feuerwerkskörper und Online Shop
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In unserem Feuerwerks-Online-Shop können Sie das ganze Jahr über Feuerwerk kaufen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Verkauf von Feuerwerkskörpern an Endkunden nur zu bestimmten Zeiten erlaubt ist, kurz vor Silvester. In Deutschland dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 nur vom 29. bis 31. Dezember an Personen über 18 Jahren verkauft werden.
Abseits dieser Zeitspanne können Sie bei uns Vorbestellungen tätigen oder Produkte der Kategorie F1, also Kleinstfeuerwerk, erwerben, das ganzjährig verkauft werden darf.
Mit spezieller Genehmigung können Sie auch außerhalb der erlaubten Zeitspanne Feuerwerk, Pyro Artikel und andere Produkte der Kategorie F2 bei uns erwerben und sich zusenden lassen.
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In unserem Feuerwerks-Online-Shop bieten wir verschiedene Kategorien von Feuerwerkskörpern an:
- Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk): Dazu zählen Artikel wie Knallerbsen, Tischfeuerwerk oder Zimmerfontänen. Diese können ganzjährig erworben und von Personen ab 12 Jahren verwendet werden.
- Kategorie F2: Dies sind Silvesterfeuerwerke wie Raketen, Böller oder Batteriefeuerwerke. In Deutschland, dürfen diese nur von Personen über 18 Jahren gekauft und gezündet werden. Der Verkauf ist auf die Tage kurz vor Silvester beschränkt.
- Kategorie F3 und F4: Dies sind professionelle Feuerwerkskörper für Großfeuerwerke. Der Erwerb und die Verwendung sind in der Regel nur mit einer speziellen Erlaubnis oder Lizenz gestattet und meist nur für einen zertifizierten Feuerwerker vorgesehen.
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Zu Mindestbestellwert und anderen wichtigen Versand-Themen können Sie sich jederzeit aktuell auf unserer Info-Seite informieren.
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In Deutschland gibt es spezifische Vorschriften zur Lagerung von Feuerwerk durch Privatpersonen. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Kategorie des Feuerwerks:
- Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk): Es gibt keine mengenmäßige Beschränkung für die Lagerung von Feuerwerk dieser Kategorie zu Hause.
- Kategorie F2: Privatpersonen dürfen Feuerwerkskörper dieser Kategorie, die sie rechtmäßig erworben haben (z.B. für Silvester), bis zum Ende des Jahres, in dem sie gekauft wurden, lagern. Dabei gibt es keine feste Obergrenze für die Nettoexplosivmasse (NEM). Ab dem darauffolgenden Jahr darf man allerdings nur noch bis zu 2 kg NEM ohne spezielle Genehmigung zuhause lagern.
Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 dürfen von Privatpersonen in der Regel nicht ohne eine entsprechende Erlaubnis oder Lizenz gelagert werden.
Unabhängig von der Kategorie ist es wichtig, Feuerwerk stets trocken, kühl und vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt zu lagern. Außerdem sollte es außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden.
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Zu Versand, Versandkosten und Co kannst du Dich jederzeit aktuell auf unserer Info-Seite informieren.